Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für die Nutzung einer Vereins-Präsenz auf der verein.cloud®-Plattform
Stand: September 2026
Vorbemerkung
Die Tineon AG, Uferpromenade 5, 88709 Meersburg, Deutschland (nachfolgend „Tineon“) betreibt Software-as-a-Service (SaaS) und Plattform-as-a-Service (PaaS) Lösungen, welche sich vorrangig an Vereine, Verbände, Vereinigungen, Gruppen und Institutionen richten.
Unter der Marke verein.cloud® bietet Tineon eine PaaS-Lösung mit digitalen Services zur Vereins-, Mitglieder-, Beitrags- und Spendenverwaltung, zur Finanzbuchhaltung und zur Authentifikation, Information, Kommunikation, Interaktion, Organisation und weiteren mobilen Applikationen (als iOS- und Android-App und Web-App) und Modulen für das datenschutzkonforme und integrierte Community-Management (nachfolgend „verein.cloud®“) an.
Zur Nutzung von der verein.cloud®-Plattform ist die Buchung eines entsprechenden Angebots erforderlich. Tineon bietet verschiedene Angebote auf der jeweiligen Plattform mit jeweils unterschiedlich großem Funktionsumfang (nachfolgend einzeln oder gemeinsam „Produkt(e)“) zur kostenfreien oder kostenpflichtigen Buchung an.
Zur Nutzung der verein.cloud®-Plattform können die verschiedenen Produkte und weitere „Module jeweils gesondert, kostenfrei oder kostenpflichtig gebucht werden. Die Produkte zur Nutzung der verein.cloud®-Plattform sind dabei modular aufgebaut.
Das Produkt „Verein Plus“ auf der verein.cloud®-Plattform erschließt mit mobilen und multilingualen Applikationen die Mitglieder-, Fan-, Sponsoren- und Förderer-Community und vernetzt sie mit- und untereinander. Mit ihr werden beispielsweise vereinsinterne Mitglieder-ID, Interaktion, Information, Kommunikation, Organisation und das Ressourcen-Management unterstützt. Mit zusätzlichen Sponsoring- und Commerce-Modulen zum Produkt „Verein Plus“ können zudem gegebenenfalls neue Erlösquellen erschlossen werden. Das Produkt Finanzbuchhaltung unterstützt Schatzmeister und Kassierer mit einer Finanzverwaltungsfunktion mit hoher Individualisierbarkeit, einer automatisierten Belegerfassung (SKR42) sowie Banking-Integration und kann diese somit entlasten.
Durch die Buchung eines Produkts wird für den Vertragspartner von Tineon (nachfolgend auch „Verein“) eine „Vereins-Präsenz“ je nach gebuchtem Produkt auf der verein.cloud®-Plattform eingerichtet, in welcher er Verein und Community verwalten kann. Der Umfang der von der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) jeweils umfassten Funktionen und abrufbaren Inhalte richtet sich nach den jeweils gebuchten Produkten. Der Verein kann im Fall der Buchung eines Produkts in verein.cloud® nach der Einrichtung einer Vereins-Präsenz seine Vereinsmitglieder, Sponsoren, Fans, etc. aus der Vereinsverwaltung in seine Vereins-Präsenz auf der verein.cloud®-Plattform einladen.
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen von Tineon, welche diese gegenüber dem Vertragspartner im Zusammenhang mit den Plattformen, abrufbar mittels Web-App im Internet unter www.verein.cloud erbringt.
1.2 Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit sie sich nicht sinngemäß ausschließlich auf den Verein (als juristische Peron) beziehen und soweit rechtlich zulässig und wirksam (gegebenenfalls unter entsprechender Anwendung), zudem auch für die tatsächlichen Nutzer des Vereins, welche für den Verein handeln (nachfolgend „Nutzer“). Für Nutzer können sich neben diesen Vertragsbedingungen zusätzliche Bedingungen für die Nutzung der Vereins-Präsenz auf den Plattformen durch zusätzliche Vorgaben des Vereins ergeben. Zusätzliche Bedingungen eines Vereins gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Verein und seinen Nutzern. Das Verhältnis zwischen dem Verein, den Nutzern und Tineon gemäß den vorliegenden Vertragsbedingungen bleibt von derartigen Regelungen unbeschadet.
1.3 Für die Nutzung der Vereins-Präsenz auf den Plattformen durch Vereinsmitglieder, Verbandsmitglieder, Sponsoren, Fans, Gönnern, Dienstleistern, etc. des Vereins (nachfolgend insgesamt „Mitglieder“), gelten gesonderte Nutzungsbedingungen. Diese Nutzungsbedingungen können in der jeweils aktuellen Version unter https://admin.verein.cloud/content/nutzungsbedingungen eingesehen werden.
1.4 Vertragspartner von Tineon kann nur ein Unternehmer oder eine Vereinigung sein, die nicht als Verbraucher handeln. Vereine und Vereinigungen gelten stets als Unternehmer und nicht als Verbraucher. Vertragspartner von Tineon ist stets der Verein oder die Vereinigung als Rechtssubjekt, nicht jedoch ein einzelnes Mitglied desselben.
Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer im Sinne dieser Vertragsbedingungen kann zudem auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die gemäß § 13 BGB überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5 Tineon erbringt sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und der Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte ausschließlich nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vereins werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Tineon Leistungen erbringen sollte, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen, es sei denn, Tineon hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Aus Praktikabilitätsgründen ist der Verein berechtigt, weiterhin standardmäßig auf seine allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen zu verweisen, ohne dass diese hierdurch Geltung erlangen.
1.6 Tineon und der Verein (nachfolgend auch einzeln „Vertragspartei“ oder gemeinsam „Vertragsparteien“) sind sich einig, dass bei Auslegungszweifeln im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen nach diesen Vertragsbedingungen das Vorliegen eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB) angenommen werden soll.
1.7 Der Verein wird sicherstellen, dass seine Nutzer die Verpflichtungen aus diesen Vertragsbedingungen einhalten und er wird seine Nutzer entsprechend verpflichten. Der Verein wird zudem sicherstellen, dass seine Mitglieder die Nutzungsbedingungen einhalten und er wird seine Nutzer entsprechend verpflichten.
2. Rangfolge
2.1 Die nachstehenden Dokumente bilden ein einheitliches Vertragswerk und gelten in folgender, absteigender Rangfolge:
- diese Vertragsbedingungen;
- Anlage 1 zu diesen Vertragsbedingungen: Service Level Agreement (SLA).
2.2 Die Bestimmungen der zuerst genannten Dokumente haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Dokumentenversionen in zeitlicher Reihenfolge hat das j üngere Dokument Vorrang vor dem älteren Dokument gleicher Bezeichnung. Sämtliche Anlagen sind integraler Bestandteil der Vertragsbedingungen und bedürfen im Falle einer nachträglichen Änderung oder Ergänzung jeweils einer Unterzeichnung der geänderten Passage(n) durch die Vertragsparteien.
2.3 Mündliche Zusagen von Tineon vor oder nach Abschluss dieser Vertragsbedingungen sind rechtlich unverbindlich. Diese Vertragsbedingungen einschließlich ihrer Anlagen ersetzen – mit Wirkung für die Zukunft – sämtliche bestehenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte.
3. Zustandekommen des Vertrags
3.1 Zur Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte ist der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Verein und Tineon erforderlich. Der Verein bzw. ein entsprechend vertretungsberechtigter Nutzer des Vereins haben dabei die Möglichkeit, für den Verein auf der Webseite www.verein.cloud eines von verschiedenen Produkten zu buchen. Dazu ist das gewünschte Produkt auszuwählen und ein entsprechendes Bestellformular ist mit den Daten des Vereins (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, etc.) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und abzusenden. Damit wird ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu den hier vorliegenden Vertragsbedingungen abgegeben.
3.2 Der Nutzer muss für den Verein, für den er tätig wird, vertretungsberechtigt sein und ist zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe aller im Rahmen der Buchung erforderlichen Daten verpflichtet.
3.3 Tineon prüft die entsprechende Buchung des Vereins. Sodann geht dem Verein eine Bestätigungs-E-Mail (Buchungsbestätigung) mit seinen Zugangsdaten zu. Mit Zugang der Buchungsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen.
3.4 Tineon wird den vollständigen Vertragstext nicht speichern. Vor Absenden der Buchung können die Vertragsdaten elektronisch gespeichert oder über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt werden. Nach der Buchung ist der vollständige Vertragstext nicht mehr für den Verein zugänglich. Diese Vertragsbedingungen können auf der jeweiligen Plattform jedoch jederzeit abgerufen werden.
3.5 Vereine erhalten die Möglichkeit zu einer dreißig (30) tägigen, nicht vergütungspflichtigen Probenutzung des Produkts. In diesem Fall erfolgt der Vertragsschluss ebenfalls entsprechend den in Ziffer 3.1 – 3.4 dieser Vertragsbedingungen dargestellten Prozesse. Ein genereller Anspruch auf eine nicht vergütungspflichtige Probenutzung besteht nicht. Eine explizite Kündigung der Probenutzung ist nicht notwendig, da die Probenutzung nach dreißig (30) Tagen automatisch endet und die Testdaten danach innerhalb einer Frist von weiteren 30 Tagen rückstandslos gel öscht werden.
4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
4.1 Tineon erbringt auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen gegenüber dem Verein im Einzelnen die folgenden Leistungen:
- Einrichtung und Bereitstellung einer Vereins-Präsenz auf der verein.cloud®-Plattform;
- Einrichtung und Bereitstellung eines Zugangs für den Verein bzw. seiner tatsächlichen Nutzer und Mitglieder zu der Vereins-Präsenz auf der verein.cloud®-Plattform;
- Bereitstellung der von dem jeweils gebuchten Produkt umfassten Funktionen in der Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform;
- Nutzung der über die Vereins-Präsenz auf der verein.cloud®-Plattform abrufbaren Inhalte sowie Einräumung der hierzu erforderlichen Nutzungsrechte.
4.2 Der Zugang des Vereins zum Internet, der für die Inanspruchnahme der Leistungen zwingend erforderlich ist, ist nicht Gegenstand des diesen Vertragsbedingungen zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses. Der Verein trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Rechner und Netzwerkeinrichtungen.
4.3 Nach der Buchung eines Produkts erhält der Verein Zugangsdaten zu seiner Vereins-Präsenz bei Buchung eines entsprechenden Produkts auf der verein.cloud®-Plattform. Der Verein kann in seiner Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), beispielsweise seine Adress- und Kommunikationsdaten, sein Logo und seine Social Media Links hinterlegen.
In seine Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) kann sich der Verein mittels der erhaltenen Zugangsdaten einloggen. Die erhaltenen Zugangsdaten sind zur Verwendung durch lediglich einen tatsächlichen Nutzer des Vereins bestimmt (nachfolgend „Nutzerzugang“). In seine Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) kann der Verein bzw. sein/e Administrator/in nun weiteren Nutzern Berechtigungen erteilen sowie seine Mitglieder (Rollenkonzept mit Admins, Functionaries, Secretaries, Members, etc.) einladen.
Die weiteren eingeladenen Nutzer können sich nach Erhalt der Einladung einen eigenen individuellen Nutzerzugang auf die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) einrichten. Der vorstehende Satz gilt entsprechend für die Mitglieder des Vereins, die sich einen eigenen Mitgliederzugang auf der verein.cloud®-Plattform einrichten können. Auf die Vereins-Präsenz eines Vereins auf den Plattformen haben keine Nutzer und Mitglieder anderer Vereine oder andere Geschäftspartner von Tineon Zugriff.
4.4 Gemäß dem oder den entsprechend gebuchten Produkt(en) für die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), erhält der Verein für die Laufzeit des jeweiligen Produkts (nachfolgend auch „Vertragslaufzeit“) die vertraglich vereinbarten Leistungen, die dem Verein im Rahmen der angebotenen Verfügbarkeit mittels der Plattformen bereitgestellt werden. Die Buchung eines angebotenen, umfangreicheren Produkts zur Nutzung ist jederzeit möglich.
4.5 Die unterschiedlichen, angebotenen Produkte enthalten verschiedene Funktionen wie beispielsweise die Vereins-, Mitglieder- und Beitragsverwaltung, Informations-, Kommunikations-, Interaktions- oder Chatfunktionen zwischen den Nutzer und/oder Mitgliedern des Vereins (Community) zur Unterstützung von Prozessen und Abläufen, der Organisation von Kursen, Events, Veranstaltungen jeder Art, der Organisation von Terminen und Aufgaben, der Belegung/Vermietung von Räumen, Plätzen, der Buchung von Trainern, Referenten oder Übungsleitern, der Zuweisung von Aufgaben, der Erstellung und Auswertung von Umfragen, einer Dokumentenablage u.v.m.. Die Produkte umfassen weiterhin die neu entwickelten Module: (a) neue Beitragsordnungsverwaltung mit flexibler Beitragsstaffelung und automatisierter Beitragskalkulation; (b) Rechnungswesen mit automatischer Rechnungserstellung, Mahnwesen und Zahlungszuordnung; (c) Spendenverwaltung mit Spendenquittungsgenerierung gemäß § 50 EStDV; (d) SEPA-Bankeinzug-Modul mit Verwaltung von SEPA-Lastschriftmandaten und Einzugssteuerung; (e) native iOS- und Android-App sowie Web-App-Schnittstellen; und (f) Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung (API-Integration, DATEV-Export, SKR42). Eine dynamische Kalenderfunktion verwaltet die jeweiligen Abteilungen, Gruppen, Termine und Aufgaben je Mitglied. Dabei stellt Tineon dem Verein die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) mit den Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalten bereit.
4.6 Weiterhin erlaubt es eine Sponsoring-Funktion dem Verein zur Co-Finanzierung, ausgewählten Unternehmenssponsoren die Platzierung eines Logos, Banner-, Video- oder Native Ads (Werbeanzeigen) in der jeweiligen Vereins-Präsenz auf der verein.cloud®-Plattform zu gestatten. Für den Einsatz und die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Sponsoring-Funktion ist ausschließlich der Verein verantwortlich.
4.7 Der Verein hat weiterhin die Möglichkeit, Tineon damit zu beauftragen, für den jeweiligen Verein relevante, personalisierte Werbung situativ in seiner Vereins-Präsenz auf der verein.cloud®-Plattform zu platzieren. Weitere Details sind in einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zwischen dem Verein und Tineon zu regeln. Für die Einholung entsprechender Zustimmungen seiner Mitglieder zur Anzeige von Werbung ist der Verein verantwortlich.
4.8 Tineon ist berechtigt, ihre dem Verein bereitgestellten Leistungen, insbesondere die Funktionen der einzelnen Produkte sowie die über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte zu verändern, anzupassen und zu aktualisieren, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen, sofern dies zu keiner wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Leistungen führt, die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch nicht gefährdet wird und die Anpassung für den Verein zumutbar ist. Der Verein wird, dem Charakter des Software-as-a-Service-Modells entsprechend, jeweils den von Tineon zur Verfügung gestellten neusten Versionsstand nutzen.
4.9 Tineon kann nach eigenem Ermessen die Erbringung von Leistungen aussetzen oder Leistungen ändern, um geltendes Recht einzuhalten. Sollte Tineon aufgrund von Änderungen des geltenden Rechts nicht in der Lage sein, Leistungen weiterhin zu erbringen, stellt dies hinsichtlich der betroffenen Leistungen einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 18.11 dieser Vertragsbedingungen für Tineon dar.
4.10 Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version einer beabsichtigten Änderung eine erhebliche Beschränkung der Funktionen des vom Verein gebuchten Produkts zur Nutzung seiner Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte und/oder wesentliche Einschränkungen der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen einhergehen, wird Tineon dies dem Verein spätestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Verein der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Tineon wird den Verein bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
5. Drittanbieter
5.1 Tineon stellt die Plattformen als SaaS-Dienste innerhalb einer von Tineon unter der Verwendung von Leistungen von Drittanbietern verwalteten Infrastruktur bereit. Tineon betont ausdrücklich, dass in solchen Fällen die jeweiligen Nutzungsbedingungen, Geschäftsbedingungen oder Lizenzbedingungen dieser Drittanbieter Anwendung finden. Der Nutzer erkennt diese an, sobald er eine Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform bucht. Auf entsprechende Anforderung stellt Tineon dem Verein die Nutzungsbedingungen der Drittanbieter zur Verfügung.
5.2 Die Nutzer und Mitglieder sind verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und Geschäftsbedingungen der Drittanbieter zu beachten und einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen behält sich Tineon vor, geeignete Maßnahmen gegen Verstöße zu ergreifen, insbesondere die Aussetzung oder Beendigung der Bereitstellung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte für die entsprechenden Nutzer oder Verein.
6. Verfügbarkeit der Vereins-Präsenz auf den Plattformen
6.1 Einzelheiten zur Verfügbarkeit der Vereins-Präsenz auf den jeweiligen Plattformen ergeben sich aus dem Service Level Agreement/SLA, das als Anlage 1 zu diesen Vertragsbedingungen beigefügt ist.
6.2 Die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte sind mit den gängigen Browsern in der jeweils aktuellen Version unter Verwendung der Web-App zugänglich. Zudem ist gegebenenfalls eine im Nutzungsumfang gegebenenfalls geringfügig eingeschränkte Nutzung per App möglich. Eine Kompatibilität mit anderen Software-Produkten ist nicht gegeben.
7. Grundsätze der Leistungserbringung
7.1 Tineon erbringt sämtliche Leistungen unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anerkannten Standes der Technik. Tineon führt alle von ihr zu erbringenden Leistungen sorgfältig und durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter von Tineon sowie gegebenenfalls Subunternehmen aus.
7.2 Für Drittprodukte oder -leistungen, die Tineon dem Verein (mit-)überlässt oder als Inhalte über die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) anbietet (z.B. als Stand-Alone-Produkt oder im Bundle mit eigenen Leistungen) oder auf die Tineon bei der Erfüllung ihrer Vertragspflichten zurückgreift, gelten vorrangig die Vertrags- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten des Drittprodukts (auch bei Open-Source-Software), hilfsweise und ergänzend gelten die Regelungen dieser Vertragsbedingungen. Sofern Tineon im Einzelfall als Vermittlerin von Drittprodukten auftritt, kommt ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Verein und dem Hersteller bzw. Lieferanten des Drittprodukts zustande; hierauf wird Tineon den Verein hinweisen. Die Regelungen in Ziffer 5 dieser Vertragsbedingungen bleiben unberührt.
7.3 Die im Rahmen dieser Vertragsbedingungen erbrachten Leistungen sind nur für die eigene geschäftliche Verwendung durch den Verein bestimmt.
7.4 Bei höherer Gewalt (z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Erdbeben, Gewitter, Naturereignisse, Blockaden, Epidemien, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidliche und außergewöhnliche Ereignisse), Arbeitskampf oder anderen Betriebsstörungen, Strom- oder Netzausfällen, Ausfall anderer Versorgungs- oder Telekommunikationsnetze, Embargos, Unruhen, Maßnahmen und Anordnungen von Regierungen sowie gesetzlich oder behördlich veranlassten Maßnahmen im Zusammenhang mit der durch die Weltgesundheitsorganisation eingestuften Viren oder Pandemien wie die 2020 eingestuften Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie (z. B. Massenquarantänen/ Lockdowns, Ausgangs- und Versammlungsverbote, etc.), welche die Leistungserbringung von Tineon stören, ist Tineon von der Einhaltung von Fristen und Terminen bzw. der Leistungserbringung bis zur Beseitigung des Hindernisses befreit. Soweit Tineon die Leistungserbringung insbesondere aufgrund vorstehender Ereignisse nicht nur für einen vorübergehenden Zeitraum wesentlich erschwert ist, ist Tineon zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Gleiche gilt für den Verein, wenn ihm die Inanspruchnahme der Leistungen infolge der Verzögerung durch diese Ereignisse nicht zugemutet werden kann.
8. Pflichten des Vereins und Freistellung
8.1 Der Verein wird Tineon im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unterstützen und sämtliche gegebenenfalls erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllen.
8.2 Der Verein hat sich über die wesentlichen Funktionen einer Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform, deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte informiert und prüft in eigener Verantwortung deren Geeignetheit und Verwertbarkeit für die Erreichung des gewünschten Zwecks.
8.3 Der Verein ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte erforderlichen technischen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie seine Datenfernverbindung erfüllt sind. Der Verein ist selbst für die Beschaffung eines geeigneten Internet-Browsers oder der entsprechenden App verantwortlich, mit denen auf die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte zugegriffen werden kann. Der Zugriff setzt voraus, dass der Verein die Sicherheitseinstellungen nach den Vorgaben von Tineon vornimmt (z.B. das Setzen von Cookies erlauben) und den Browser und Betriebssysteme der aufrufenden Rechner und sonstiger Endgeräte auf dem jeweils technisch aktuellen Stand hält; Tineon behält sich das Recht vor, die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte für einen bestimmten Browser zu optimieren. Der Verein darf keine Software oder anderen technischen Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte gefährden können.
8.4 Dem Verein ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten seines Zugangs für die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) Dritten zu überlassen. Der Verein ist nur berechtigt, weitere Nutzer und Mitglieder zu seiner Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) einzuladen, die sich dann einen eigenen Nutzer-. bzw. Mitgliederzugang zu der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) anlegen können. Sogenanntes Account-Sharing ist dem Verein, auch innerhalb des Betriebs des Vereins und dessen verbundener Unternehmen, ausdrücklich untersagt. Weiterhin wird der Verein sicherstellen, dass er alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreift, um die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) vor unbefugter Nutzung und unbefugtem Zugriff zu schützen, insbesondere die Zugangsdaten der Nutzerzugänge geheim zu halten, sodass kein Dritter diese Daten missbrauchen kann. Der Verein steht für Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer und Mitglieder wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein; entsprechendes gilt für etwaige Handlungen unbefugter Dritter. Der Verein wird seine Nutzer und Mitglieder zur vertragsgemäßen Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte gemäß Ziffer 1.7 dieser Vertragsbedingungen verpflichten.
8.5 Der Verein wird dafür Sorge tragen, dass zu jeder Zeit nur Nutzer und Mitglieder auf die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte zugreifen, die auch tatsächlich dem Verein aktuell zugeordnet werden können. Insbesondere verpflichtet sich der Verein, Personen, die die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte nicht mehr nutzen dürfen (z.B. ehemalige Angestellte des Vereins), unverzüglich die Nutzungsrechte zu entziehen und deren Nutzerzugänge bzw. Mitgliederzugänge zu sperren.
8.6 Der Verein verpflichtet sich, keine Inhalte in die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) einzugeben, zu speichern oder über diese zu versenden, deren Übermittlung, Speicherung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten (z.B. zur Geheimhaltung) verstößt. Dem Verein ist es insbesondere untersagt, Inhalte einzugeben, zu speichern oder zu versenden, die
- rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden oder politisch extremen Charakter haben;
- gegen geltendes Recht oder behördliche Vorschriften bzw. Auflagen verstoßen, ordnungs- oder sittenwidrig sind;
- Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Designs, Geschäftsgeheimnisse oder andere Schutzrechte Dritter verletzen;
- personenbezogene Daten von betroffenen Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung oder ohne entsprechende gesetzliche Erlaubnis zum Gegenstand haben.
8.7 Der Verein verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Stabilität der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte beeinträchtigen könnte. Der Verein wird keinerlei Daten oder Inhalte eingeben oder speichern, die die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte sowie hiermit verbundene Software und Systeme, die Server, die sonstige IT-Infrastruktur und Daten von Tineon, Dritter oder Daten anderer Geschäftspartner von Tineon oder anderer Vereine beschädigen oder gefährden. Er wird ferner nicht versuchen, auf die Daten anderer Geschäftspartner von Tineon und/oder anderer Vereine zuzugreifen.
8.8 Der Verein trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Daten. Hierzu zählt auch die Beachtung der allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie der gegebenenfalls anwendbaren spezifischen Aufbewahrungspflichten und -fristen. Der Verein trifft im Rahmen seiner Schadensverhütungs- und Schadensminderungspflicht angemessene Vorkehrungen für den Fall eines Datenverlusts, insbesondere durch regelmäßige Überprüfung seiner eigenen IT-Systeme und die regelmäßige Anfertigung von Sicherungskopien seiner eingegebenen bzw. gespeicherten Daten und der im Zuge der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen.
8.9 Der Verein wird Tineon erkennbare Mängel und Störungen der Leistungen sowie drohende Gefahren (z.B. durch Viren oder Schadsoftware) und Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte unverzüglich anzeigen. Er trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation dieser Mängel und Störungen. Der Verein verpflichtet sich insbesondere, die Geräte, mit welchen er auf die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte zugreift, vor unberechtigtem Zugriff zu sichern und regelmäßig auf Viren oder andere Schadsoftware zu überprüfen. Geräte, bei denen der Verdacht auf Virenbefall oder Ähnliches besteht, dürfen nicht mehr für den Zugriff auf die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte genutzt werden.
8.10 Der Verein stellt Tineon auf erstes Anfordern frei, verteidigt und hält Tineon schadlos von und gegen alle Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, die auf einer vertrags- oder rechtswidrigen Verwendung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte durch den Verein beruhen oder die sich aus vom Verein verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte verbunden sind.
9. Vertragswidrige Nutzung
9.1 Bei Anhaltspunkten oder konkreten Verdachtsmomenten für eine widerrechtliche Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte ist Tineon berechtigt, die Nutzung zu prüfen und gegebenenfalls den Zugang zu sperren, sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
9.2 Tineon kann ungeachtet ihres Kündigungsrechts den Zugriff des Vereins sowie seiner Nutzer und/oder Mitglieder sperren, sofern und soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte vertragswidrig von diesen genutzt wird/werden oder sich eine vertragswidrige Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte durch den Verein und/oder dessen Nutzer oder Mitglieder (a) nachteilig auf den Betrieb der Plattform(en), (b) auf andere Vertragspartner von Tineon oder (c) auf die Rechte Dritter in einer Weise auswirkt oder gegen anwendbares Recht verstoßen könnte, das unmittelbares Handeln zur Schadensabwehr erforderlich macht; dies gilt insbesondere für Verstöße des Vereins gegen seine Pflichten aus Ziffer 8 dieser Vertragsbedingungen. Tineon kann darüber hinaus den Zugriff des Vereins, seiner Nutzer und Mitglieder auf die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte auch dann vorübergehend aussetzen, wenn sich der Verein mit der Bezahlung der Vergütung für die Nutzung der Leistungen von Tineon trotz Mahnung mindestens drei (3) Wochen in Verzug befindet; das Kündigungsrecht entsprechend Ziffer 18.11 dieser Vertragsbedingungen bleibt hiervon unberührt.
9.3 Wenn Tineon den Zugriff des Vereins auf die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte insgesamt oder teilweise sperrt, gilt Folgendes für die Zeit der Sperrung:
- die Vergütungspflicht für die Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte besteht fort; und
- es entstehen keine Gewährleistungsansprüche des Vereins aufgrund der durch die Sperrung veranlassten Nichtverfügbarkeit der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt (en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte.
9.4 Insbesondere in den Fällen der Ziffer 8.6 a) und b) dieser Vertragsbedingungen ist Tineon – unabhängig von einem Recht zur Sperrung gemäß Ziffer 9.2 dieser Vertragsbedingungen – berechtigt, die betroffenen Daten und Inhalte des Vereins zu löschen oder zu sperren.
9.5 Tineon behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 18.11 dieser Vertragsbedingungen sowie die Verfolgung weitergehender Ansprüche, insbesondere sonstiger Schadensersatzansprüche, ausdrücklich vor.
10. Subunternehmer
10.1 Tineon kann zur Ausführung der Leistungen nach diesen Vertragsbedingungen selbstständige Subunternehmer und/oder Drittanbieter einsetzen.
10.2 Tineon ist berechtigt, Subunternehmer und/oder Drittanbieter jederzeit und ohne Zustimmung des Vereins auszutauschen. Tineon wird dabei die Interessen des Vereins berücksichtigen.
11. Nutzungsrechte
11.1 Sämtliche auf den Plattformen vorgehaltenen Inhalte sind zugunsten von Tineon oder des jeweiligen für die Leistungserbringung einbezogenen Drittanbieters urheberrechtlich geschützt. Tineon behält sich sämtliche Rechte hieran vor.
11.2 Soweit dem Verein in den Regelungen dieser Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden, stehen alle urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte sowie Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen an den Plattformen, der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), sämtlichen Funktionen auf den Plattformen sowie der über die Plattformen abrufbaren Inhalten, an gegebenenfalls entstandenen Arbeitsergebnissen sowie an Angebots- und sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen, ausschließlich Tineon oder gegebenenfalls den für die Leistungserbringung einbezogenen Drittanbietern zu.
11.3 Der Verein erhält mit vollständiger Zahlung der hierfür fälligen Vergütung das auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit zeitlich begrenzte, räumlich auf die Nutzung in Deutschland, Österreich und der Schweiz begrenzte, nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare Recht eingeräumt, die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte zu eigenen geschäftlichen Zwecken in dem in diesen Vertragsbedingungen inklusive deren Anlagen vereinbarten Umfang sowie in der darin vereinbarten Art und Weise zu nutzen. Der Verein erhält jeweils nur ein zeitlich befristetes Recht, die in der Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte in der dargebotenen Form zu nutzen.
11.4 Die Nutzungsrechte des Vereins umfassen:
Das eingeräumte Nutzungsrecht ist dabei stets auf die Wahrnehmung der in der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) zum Abruf bereitgestellten Inhalte am Bildschirm beschränkt, soweit nicht explizit Funktionen in der Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform zu einer weitergehenden Nutzung (z.B. Herunterladen oder Ausdrucken von Inhalten) vorgesehen sind.
Der Verein wird die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte ausschließlich nach Maßgabe und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nebst Anlagen einschließlich den darin vorgesehenen Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang und bestimmungsgemäßer Verwendung nutzen. Einzelheiten können sich gegebenenfalls ergänzend aus zusätzlichen Hinweisen von Tineon bei der Bereitstellung der Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform, deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte und den gesonderten Nutzungsbedingungen der Vereins-Präsenz auf der verein.cloud®-Plattform ergeben.
- den Zugriff und die Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) sowie deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en);
- den Zugriff und die Nutzung der über die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) abrufbaren Inhalte entsprechend der durch die jeweilige Plattform vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsmäßigen Gebrauchsweise.
11.5 Für Drittleistungen beziehungsweise für Open-Source-Software, die Tineon dem Verein gegebenenfalls über die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform bereitstellt, gelten – sofern nicht anders vereinbart – ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters beziehungsweise die anwendbaren Open-Source-Lizenzbedingungen. Auf entsprechende Anforderung stellt Tineon dem Verein die Nutzungsbedingungen der Drittanbieter zur Verfügung.
11.6 Eine anderweitige Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte sowie insbesondere deren kommerzielle Verwertung oder Weitergabe an Dritte ist dem Verein ausdrücklich untersagt. Insbesondere die Vermietung, Überlassung, Unterlizenzierung oder der Gebrauch durch oder für Dritte, Timesharing-, Outsourcing- oder Rechenzentrumsnutzung oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte durch oder für Dritte ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung von Tineon nicht erlaubt. Der systematische automatisierte Abruf der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Inhalten, manuelles Speichern, Abfilmen, systematisches Anfertigen von Screenshots, die Weitergabe oder Zugänglichmachung von über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalten an Dritte sowie die Nutzung dieser Inhalte zum Zweck der geschäftsmäßigen Informations- oder Dienstleistungsvermittlung sind ebenfalls nicht gestattet. Auch Bearbeitungen oder sonstige Änderungen sowie andere Nutzungs- und Verwertungsformen (insbesondere Vervielfältigungen) der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte sind, soweit diese jeweils über die von Tineon konkret vorgesehene Art und Weise oder den vorgesehenen Umfang hinausgeht, ausdrücklich untersagt.
11.7 In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z.B. durch Kündigung oder anderweitige Vertragsbeendigung) stellt der Verein die Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte unverzüglich ein. Der Verein vernichtet bzw. löscht auch alle in seinem Besitz befindlichen Vervielfältigungen von über die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) im Rahmen der vorgesehenen Funktionen heruntergeladenen Inhalten, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist oder dem Verein ein berechtigtes Interesse am weiteren Besitz zusteht. Die Erledigung der vorstehenden Verpflichtungen wird der Verein gegenüber Tineon auf Anforderung schriftlich versichern und nachweisen.
11.8 Der Verein räumt Tineon die erforderlichen einfachen, übertragbaren sowie unterlizenzierbaren urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte sowie Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen an den vom Verein für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen bereitgestellten Inhalten ein. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitungen, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte sowie Drittanbieter zu übertragen und unterzulizenzieren.
12. Vergütung
12.1 Die Vergütung für die von Tineon zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den bei der Buchung der verschiedenen Produkte jeweils angegebenen (monatlichen) Preise.
12.2 Alle Preisangaben verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Tineon behält sich vor, die Preise im Fall von künftigen Vertragsverlängerungen und neuen Vertragsabschlüssen bei Bedarf anzupassen.
12.3 Die Rechnungsbeträge während der Vertragslaufzeit sind vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen in dieser Ziffer der Vertragsbedingungen zu Beginn einer jeden 12-monatigen Grund- oder Folgelaufzeit (gemäß Ziffer 18.3 dieser Vertragsbedingungen) ohne Abzug zur Zahlung fällig.
12.4 Erfolgt während der Dauer der Vertragslaufzeit eines Produkts zur Nutzung von verein.cloud® die Buchung eines angebotenen, umfangreicheren Moduls oder Produkts (entsprechend den Ziffern 18.7 und 18.8 dieser Vertragsbedingungen), so wird der entsprechende Rechnungsbetrag gemäß Ziffer 12.3 dieser Vertragsbedingungen mit dem Beginn der Laufzeit des Upgrades, vorbehaltlich des nachstehenden Satzes, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die bereits erfolgte Zahlung für die Nutzung des ursprünglich gebuchten Produkts zur Nutzung von verein.cloud® wird für jeden noch nicht begonnenen Monat der ursprünglichen Laufzeit auf die für das Upgrade fällige Vergütung angerechnet.
12.5 Erfolgt gemäß Ziffer 18.4 dieser Vertragsbedingungen während der Laufzeit eines Produkts zur Nutzung der verein.cloud®-Plattform, so wird mit Beginn der Laufzeit des dazu gebuchten Produkts, für dieses lediglich der Rechnungsbetrag für die Anzahl an Monaten vom Zeitpunkt der Buchung bis zum Ende der bestehenden Restlaufzeit des bereits gebuchten Produkts zur Nutzung von verein.cloud® ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hinsichtlich der Vergütung für die Folgelaufzeit gilt Ziffer 12.3 dieser Vertragsbedingungen.
12.6 Die Datenübermittlung ist nicht Vertragsgegenstand, weshalb die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten vom Verein zu tragen sind.
12.7 Der Verein ist grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet, wobei zu entrichtende Vergütung, vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer der Vertragsbedingungen grundsätzlich im Voraus, jeweils für 12 Monate, in Rechnung gestellt wird.
12.8 Die Bezahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat.
12.9 Während des Verzugs hat der Verein Tineon auf die offene Forderung Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Tineon behält sich die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens vor.
12.10 Der Verein kann gegen Zahlungsansprüche von Tineon nur mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, von Tineon schriftlich anerkannt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Verein nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses und nur für den Fall zu, dass die Gegenforderung des Vereins unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von Tineon anerkannt ist.
12.11 Im Falle einer Probenutzung erfolgt die Leistungserbringung durch Tineon für den dreißig (30) tägigen Probezeitraum unentgeltlich.
13. Mängelhaftung, Rechte Dritter
13.1 Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 13 dieser Vertragsbedingungen gelten nur für der Mängelhaftung zugängliche Leistungen.
13.2 Tineon übernimmt in diesen Fällen die Gewähr dafür, dass die der Gewährleistung zugänglichen Vertragsgegenstände der Leistungsbeschreibung (insbesondere in Ziffer 4 dieser Vertragsbedingungen) entsprechen und sorgt im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren gemäß dem als Anlage 1 zu diesen Vertragsbedingungen beigefügten SLA für deren Verfügbarkeit. Ein Selbstbeseitigungsrecht des Vereins sowie eine verschuldensunabhängige Haftung von Tineon nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, werden ausgeschlossen; Ziffer 14.1 a) und Ziffer 14.5 dieser Vertragsbedingungen gelten entsprechend. Auf die Mitverantwortlichkeit und insbesondere die Pflichten des Vereins wird verwiesen (Ziffer 8 dieser Vertragsbedingungen).
13.3 Ansprüche können nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Verein nachvollziehbar beschrieben werden können. Keinen Mangel stellen Funktionsbeeinträchtigungen der Leistungen dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Vereins, fehlerhaften Daten, unsachgemäßer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Vereins stammenden Umständen resultieren. Die Gewährleistung für Mängel setzt ferner voraus, dass der Verein die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht selbst oder durch Dritte unautorisiert verändert oder entgegen den vertraglichen Vorgaben oder entgegen etwaigen Instruktionen genutzt hat, es sei denn, der Verein weist nach, dass der jeweilige Mangel hiervon unabhängig ist und auch die Fehleranalyse bzw. -beseitigung durch Tineon dadurch nicht beeinträchtigt wird.
13.4 Die Nacherfüllung bei Mängeln erfolgt nach Wahl von Tineon durch Beseitigung der Störung, Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass Tineon zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen einer Störung zu vermeiden. Keine Mängelhaftung begründen unerhebliche Beeinträchtigungen beim Zugriff auf die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte und/oder beim Datenabruf, die die Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte nicht wesentlich beeinträchtigen. Tineon wird jedoch bemüht sein, auch solche Fehler im Rahmen der Kulanz zu beseitigen.
13.5 Bei Mängeln von bereitgestellten Drittleistungen von Drittanbietern wird Tineon nach ihrer Wahl ihre Mängelhaftungsansprüche gegen den Drittanbieter im Namen des Vereins geltend machen oder an den Verein abtreten. Der Verein wird Ansprüche bei derartigen Mängeln zunächst gegen den Drittanbieter – gegebenenfalls auch gerichtlich – durchsetzen.
13.6 Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund von Sach- und/oder Rechtsmängeln gilt ausschließlich Ziffer 14 dieser Vertragsbedingungen.
13.7 Falls Dritte Ansprüche aus der Verletzung ihrer Schutzrechte gegen den Verein geltend machen, wird der Verein Tineon hierüber unverzüglich schriftlich und umfassend unterrichten. Tineon ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht Tineon von dieser Berechtigung Gebrauch, wird der Verein Tineon in angemessenem Umfang unentgeltlich bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Der Verein wird von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht anerkennen.
13.8 Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen einen Rechtsmangel auf, wird Tineon nach eigener Wahl dem Verein (a) eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dieser Leistung verschaffen oder (b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder (c) die Leistung unter Erstattung der dafür von dem Verein geleisteten Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen, wenn Tineon keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Tineon kann die betroffenen Leistungen alternativ auch ganz oder teilweise gegen gleichwertige austauschen, wenn dies für den Verein zumutbar ist. Die Interessen des Vereins werden dabei angemessen berücksichtigt.
13.9 Tineon wird den Verein im Rahmen der Haftungsgrenzen der Ziffer 14 dieser Vertragsbedingungen von allen durch die Schutzrechtsverletzung entstandenen Schäden freistellen, soweit diese auf einem von Tineon zu vertretenden Rechtsmangel beruhen.
13.10 Soweit die Leistungserbringung für den Verein im Rahmen der Probenutzung unentgeltlich erfolgt, übernimmt Tineon keine Gewährleistung.
14. Haftung
14.1 Tineon haftet für entstandene Schäden und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Unmöglichkeit oder aufgrund Verzugs mit einer Leistungspflicht sowie bei Mängeln und aus unerlaubter Handlung, nur in folgendem Umfang:
- bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Tineon ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
- in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Verein deshalb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.
14.2 Soweit die Leistungserbringung für den Verein unentgeltlich erfolgt, haftet Tineon nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden und für grob fahrlässig verursachte Schäden nur, soweit sie auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Verein deshalb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In derartigen Fällen ist die Haftung von Tineon auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt.
14.3 In den Fällen von Ziffer 14.1 b) dieser Vertragsbedingungen ist die Haftung von Tineon für alle Schadensfälle pro Vertragsjahr insgesamt in der Summe der Höhe nach begrenzt auf die doppelte Vergütung, die für das jeweilige Vertragsjahr vom Verein gezahlt oder geschuldet wird.
14.4 Bei dem Verlust von Daten haftet Tineon in den Grenzen der vorstehenden Absätze nur für solche von ihr schuldhaft verursachten Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, d. h. dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechender, und risikoadäquater Datensicherung durch den Verein entstanden wären.
14.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Tineon.
14.6 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
14.7 Sofern im Rahmen der über die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte ausnahmsweise auch Leistungen und/oder Inhalte von Drittanbietern gesondert erworben werden können, übernimmt Tineon grundsätzlich keine Haftung für Leistungen und/oder Inhalte, die von den Drittanbietern bereitgestellt werden (sog. Fremdinhalte) und haftet nicht für die Korrektheit der Leistungen und/oder Inhalte sowie für Schäden oder Folgeschäden, die aus der Verwendung dieser Leistungen und/oder Inhalte entstehen. Die alleinige Verantwortung für diese Leistungen und/oder Inhalte trägt der die Fremdleistungen und/oder Fremdinhalte bereitstellende Drittanbieter. Fremdleistungen/Fremdinhalte sind klar gekennzeichnet, sodass der Nutzer eindeutig erkennen kann, dass es sich um solche handelt.
15. Verjährung
15.1 Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche des Vereins wegen Mängeln sowie für alle Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen beträgt ein (1) Jahr. Die Verjährung beginnt gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und tritt – im Falle einer gesetzlichen Höchstfrist – spätestens mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.
15.2 Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen gegen Tineon aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei ausdrücklicher Übernahme eines anderslautenden Garantieversprechens durch Tineon sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. Geheimhaltung
16.1 Tineon und der Verein verpflichten sich, über sämtliche ihnen im Zusammenhang der Durchführung des Vertragsverhältnisses anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterliegen und an denen ein berechtigtes Interesse an Geheimhaltung besteht, Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie Dritten nicht zu offenbaren. Die Vertragsparteien werden nur solchen Mitarbeitern und Subunternehmern Zugang zu den vertraulichen Informationen verschaffen, die für die Zwecke der Vertragserfüllung Kenntnis von diesen haben müssen und die zuvor entsprechend dieser Ziffer 16 dieser Vertragsbedingungen zur Vertraulichkeit verpflichtet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
16.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, oder die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.
16.3 Die Vertragsparteien werden auf Verlangen der jeweils anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrages vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei zurückgeben oder im Rahmen des technisch Möglichen vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
17. Datenschutz und Datensicherheit
17.1 Die Vertragsparteien beachten die für die Nutzung der Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en), deren Funktionen entsprechend dem oder den gebuchten Produkt(en) sowie der über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalte relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
17.2 Der Verein wird gegebenenfalls mittels gesonderter Datenschutzhinweise, die nicht Bestandteil dieser Vertragsbedingungen sind, davon unterrichtet, wie Tineon seine Daten sowie die Daten seiner Nutzer und Mitglieder auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Der Verein hat solche Datenschutzhinweise gegebenenfalls Nutzern und Mitgliedern, die von der Datenverarbeitung durch Tineon betroffen sind, zur Kenntnis zu bringen. Insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird Tineon ihre Mitarbeiter schriftlich auf die Vertraulichkeit verpflichten. Der externe Datenschutzbeauftragte der Tineon AG ist: HeyData GmbH, Schützenstr. 5, 10117 Berlin, E-Mail: anfragen@heydata.de.
17.3 Die Vertragsparteien schließen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Art. 28 Abs. 3 DSGVO) genügt.
17.4 Die Tineon AG gewährleistet im Sinne der EU-Datenverordnung („Data Act“) ab dem 12. September 2025 den diskriminierungsfreien Zugang zu Nutzerdaten. Der Kunde hat jederzeit das Recht, sämtliche von ihm erzeugte oder gespeicherte Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
17.5 Darüber hinaus stellt Tineon AG sicher, dass ein Wechsel zu einem anderen Anbieter („Cloud Switching“) ohne unangemessene Verzögerungen oder Behinderungen erfolgen kann. Nach Vertragsende verpflichtet sich Tineon, auf Wunsch des Kunden, sämtliche Daten zu übertragen oder zu exportieren.
17.6 Etwaige technische Unterstützung für den Datenexport erfolgt kostenfrei in einem üblichen, vertretbaren Rahmen. Für Sonderformate oder individuelle Exporte kann ein gesondertes Entgelt erhoben werden.
18. Laufzeit und Vertragsbeendigung
18.1 Die Buchung eines weiteren Produkts auf der verein.cloud®-Plattform jederzeit möglich.
18.2 Für die Buchung jedes Produkts auf den Plattformen gilt eine eigene, gesonderte Vertragslaufzeit.
18.3 Die Vertragslaufzeit beginnt grundsätzlich mit der Buchung des jeweiligen Produkts und der damit verbundenen Einrichtung der Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform. Die Vertragslaufzeit der Mitglieder- und Vereinsverwaltung beträgt zwölf (12) Monate (nachfolgend „Grundlaufzeit“) und verlängert sich anschließend um jeweils weitere zwölf (12) Monate (nachfolgend „Folgelaufzeit“), sofern der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
18.4 Wird während der Laufzeit (Grundlaufzeit oder einer Folgelaufzeit) der Mitglieder- und Vereinsverwaltung ein Produkt auf der verein.cloud®-Plattform gebucht (nachfolgend „Zubuchung“), so richtet sich die Vertragslaufzeit für die Zubuchung in Abweichung der Regelungen in Ziffer 18.3. dieser Vertragsbedingungen zunächst ausschließlich nach der bestehenden Restlaufzeit (Grundlaufzeit oder einer Folgelaufzeit) des bereits gebuchten Produkts zur Nutzung von verein.cloud®. Nach dem Ablauf der Restlaufzeit (Grundlaufzeit oder einer Folgelaufzeit) des Produktes zur Nutzung von verein.cloud® gelten die Regelungen in Ziffer 18.3. dieser Vertragsbedingungen sowohl für das gebuchte Produkt zur Nutzung der verein.cloud®-Plattform.
18.5 Die Kündigung eines Produkts, lässt alle Verträge über weitere Produkte, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 18.6. dieser Vertragsbedingungen, unberührt.
18.6 Endet die Laufzeit, unabhängig vom Beendigungsgrund, des gebuchten Produkts zur Nutzung der verein.cloud®-Plattform, so endet die Laufzeit aller Produkte zur Nutzung der verein.cloud® -Plattform in Abweichung von den Regelungen in Ziffer 18.3. und 18.5. dieser Vertragsbedingungen zeitgleich mit dem Ende der Laufzeit der Vereinsverwaltung als generelle Datenbasis.
18.7 Die Buchung eines angebotenen, umfangreicheren Produkts ist jederzeit möglich.
18.8 Wird während der Laufzeit eines Produkts ein angebotenes, umfangreicheres Produkt gebucht, beginnt eine neue Laufzeit von zwölf (12) Monaten zur Nutzung des umfangreicheren Produkts im Zeitpunkt mit dem Upgrade auf das angebotene, umfangreichere Produkt.
18.9 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
18.10 Eine Kündigung der Probenutzung innerhalb der dreißig (30) tätigen Vertragslaufzeit der Probenutzung ist jederzeit möglich. Auf die Regelungen in Ziffer 3.5 dieser Vertragsbedingungen wird verwiesen.
18.11 Die außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund für Tineon liegt insbesondere dann vor, wenn der Verein
- sich mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung trotz Mahnung länger als sechs (6) Wochen in Verzug befindet,
- unbefugten Dritten Zugang zur Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) gewährt oder diesen die hierfür erforderlichen Zugangsdaten eines Nutzerzugangs oder Mitgliederzugangs überlässt (Ziffer 8.4 dieser Vertragsbedingungen),
- den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte (Ziffern 11.3 und 11.4 dieser Vertragsbedingungen) vorsätzlich oder fahrlässig überschreitet,
- gegen die Geheimhaltung (Ziffer 16 dieser Vertragsbedingungen) verstößt.
18.12 Mit Vertragsende (a) wird die Zugriffsmöglichkeit des Vereins auf die Vereins-Präsenz auf der oder den Plattform(en) beendet und (b) enden seine Nutzungsrechte an den über die Vereins-Präsenz auf der jeweiligen Plattform abrufbaren Inhalten (c) werden alle zum Zeitpunkt der Kündigung oder Beendigung von dem Verein geschuldeten Beträge sofort fällig, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG).
19.2 Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Vereins. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
19.3 Nebenabreden bestehen nicht. Die Vertragsparteien werden Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen nach Möglichkeit schriftlich in einem Nachtrag festhalten, um eine nachvollziehbare Dokumentation des Vertragsstandes zu gewährleisten.
19.4 Erfüllungsort ist der Sitz von Tineon. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und diesen Vertragsbedingungen Überlingen. Gleiches gilt, wenn der Verein keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Tineon kann den Verein wahlweise am Ort seines Sitzes oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.
19.5 Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke aufweisen, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen im Übrigen nicht berührt.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen Vertragsbedingungen wenden Sie sich bitte an:
Tineon AG
Uferpromenade 5
88709 Meersburg
Deutschland
E-Mail: info@tineon.de
Internet: www.tineon.de